Familienpolitik, die keine Freiheiten nimmt, Chancen für Lebensentwürfe mit Kindern eröffnet. ist konzeptionelle Ordnungspolitik. Dies heißt Kinderwünsche nicht durch die Angst vor einer (...)
Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder (...)
Eine moderne und zukunftorientierte Familien(zeit)politik muss wirksame rechtliche Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Berufsausübung und Familienleben tatsächlich besser zu vereinbaren sind. Bei (...)
Dem Anspruch auf Elternteilzeit können nach § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden, § (...)