Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen.
Der BGH begründet seine bahnbrechende Entscheidung zur Anwendung von Art. 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie auf Rückgewährschuldverhältnisse mit einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung im Wege (...)