Bei der Abmahnung, die nunmehr in § 314 Abs. 2 BGB gesetzlich verankert wurde, handelt es sich um die Ausübung eines arbeitsvertraglichen Gläubigerrechts durch den Arbeitgeber. Als Gläubiger der (...)
Individuelle Freiheit und Autonomie der gesellschaftlichen Funktionsbereiche sind mit dem Verzicht des Staates auf eine verpflichtende Vorgabe des allgemeinen Wohls Resultante eines (...)