Die Mitteilung der Kündigungsgründe an den Betriebsrat muss zwingend vor dem Ausspruch der Kündigung erfolgen, d. h. bevor das Kündigungsschreiben den Machtbereich des ArbG verlassen hat. Die (...)
1. Die dreiwöchige Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG findet nur auf eine dem Arbeitgeber zurechenbare Kündigung Anwendung.
2. Kündigt ein vollmachtloser Vertreter oder ein Nichtberechtigter (...)