Allgemeine Verhaltensvorgaben an Arbeitnehmer zum Schutz der Anleger vor Wirtschaftskriminalität und sonstigem Fehlverhalten (vgl. auch code of
conduct). Grund für deren Einführung ist (...)
Leiharbeitnehmer haben gemäß§§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG im Hinblick auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts, grundsätzlich einen Anspruch auf (...)