Fachartikel

Leistungsäquivalenz statt Risikoäquivalenz von Nettorisikoprämien im Versicherungsentgelt: Konzeptionen und Konsequenzen

Herkömmlicherweise wird für den Versicherungsentgeltbestandteil „Nettorisikoprämie“ individuelle Risikoäquivalenz gefordert. Demgegenüber soll im vorliegenden Beitrag untersucht werden, welche Konsequenzen eine unter Berücksichtigung der Leistungssicherheit bzw. des Ruinrisikos des Versicherers kalkulierte leistungsäquivalente Nettorisikoprämie hat.



Grundgedanke hierbei ist, dass die vom Ruinrisiko des Versicherers abhängige jeweilige Erfüllungs-/Leistungssicherheit oder -wahrscheinlichkeit ein wesentlicher Aspekt des Versicherungsschutzes ist, der seine Entsprechung im Versicherungsentgelt finden könnte und in der Nettorisikoprämie berücksichtigt wird. Wesentlicher Aspekt dabei ist die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, also die Leistungsäquivalenz. Vor diesem Hintergrund werden risikoäquivalente Nettorisikoprämien und leistungsäquivalente Nettorisikoprämien auf Vermögens- und Umverteilungseffekte sowie weitere Effekte hin untersucht und gegenübergestellt.
Arbeitsbericht
2015
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
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