Fachartikel

Urlaubsabgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit

1. Der Schwerbehindertenzusatzurlaub aus § 125 Abs. 1 S. 1 SGB IX ist ebenso wie der Mindesturlaub nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten, wenn der Zusatzurlaub nicht gewährt werden konnte, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt war.



2. Der schwerbehindertenrechtliche Zusatzurlaubsanspruch aus § 125 Abs.1 S. 1 SGB IX bestimmt sich nach den Regeln des Mindesturlaubs der §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG. Der Zusatzurlaub ist nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auch dann abzugelten, wenn er nicht gewährt werden konnte, weil der Arbeitnehmer über die Übertragungsfrist des § 7 Abs. 3 BUrlG hinaus arbeitsunfähig erkrankt war.
Forschungsbericht
2014
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
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