Fachartikel

Bestimmtheitsgrundsatz und Analogieverbot

Nach der so genannten Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff im Nötigungstatbestand kann ein Demonstrant wegen einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße nach § 240 StGB strafbar sein, weil er den ersten aufgrund von psychischem Zwang anhaltenden Autofahrer und sein Fahrzeug bewusst als Werkzeug benutzt, um ein physisches Hindernis für die nachfolgenden Autofahrer zu errichten.



Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung gemäß § 240 StGB aufgrund der Teilnahme an einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
DH Silke Schwab
Forschungsbericht
2014
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
allgemein
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