Fachartikel

Aktuelle Rechtsprechung zu § 4 KSchG

Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

Die Klagefrist des § 4 KSchG ist auch einzuhalten, wenn die ordentliche Kündigung gegen das Kündigungsverbot des § 15 Abs. 3 TzBfG verstößt, weil der befristete Vertrag weder die Möglichkeit vorsieht, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen noch die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags vereinbart ist, der ein solches Kündigungsrecht enthält. Diese Konstellation ist mit der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, die der Arbeitnehmer auch außerhalb der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG geltend machen kann, nicht vergleichbar.

Die Parteien streiten im Rahmen einer Klage auf Annahmeverzugslohn darüber, ob die Klagefrist des § 4 KSchG auch auf die nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses Anwendung findet.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
DH Silke Schwab Heike Schwab
Forschungsbericht
2014
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
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