Fachartikel

Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter oder "falschen Arbeitgeber" - Klagefrist

1. Die dreiwöchige Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG findet nur auf eine dem Arbeitgeber zurechenbare Kündigung Anwendung.

2. Kündigt ein vollmachtloser Vertreter oder ein Nichtberechtigter das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, liegt keine Kündigung des Arbeitgebers i. S. von § 4 Satz 1 KSchG vor. Eine ohne Billigung (Vollmacht) des Arbeitgebers ausgesprochene Kündigung ist dem Arbeitgeber erst durch eine (nachträglich) erteilte Genehmigung zurechenbar. / Die dreiwöchige Klagefrist kann deshalb frühestens mit Zugang der Genehmigung zu laufen beginnen.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
DH Silke Schwab
Forschungsbericht
2013
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Dieser Artikel ist als PDF bei WiWi-Online.de abrufbar.
Bücher des Autors
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Innovations-/Technologiemanagement

Technik- und Rechtsentwicklung 1
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Die Rückzahlung von Fortbildungskosten in der neueren Rechtsprechung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Grenzen gewerkschaftlicher Mitgliederwerbung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Altersdiskriminierung - Rechtsfolgen
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Aktuelle Fragen zur Änderungskündigung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Probleme der postindustriellen Bürgergesellschaft V
Buch Cover

Wirtschaftsrecht

Staatsrecht