Fachartikel

Arbeitsvertrag mit einem gewerblichen Arbeitnehmer ohne Bezugnahme auf den Tarifvertrag

1. Art und Ort der Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird ab ... als ... in ... eingestellt.

Der Arbeitgeber behält sich, unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers , die Zuweisung eines anderen Arbeitsgebietes vor. / Der Vorbehalt gilt auch für künftig zu übertragende Arbeitsgebiete

oder

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer entsprechend seiner Leistungen und Fähigkeiten mit einer anderen im Interesse des Arbeitgebers liegenden Aufgabe betrauen, ihn an einem anderen Ort sowie vorübergehend auch bei einem anderen Unternehmen einsetzen.

oder

Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer entsprechend seinen Leistungen und Fähigkeiten mit einer anderen im Interesse des Unternehmens liegenden Tätigkeit zu betrauen. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung an einem anderen Ort oder bei einer Tochtergesellschaft des Arbeitgebers.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
DH Silke Schwab
Forschungsbericht
2013
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
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