Fachartikel

Endzeugnisse und Zwischenzeugnis - neues zum Arbeitszeugnis

1. Bei der Erteilung eines Endzeugnisses ist der Arbeitgeber in der Regel an den Inhalt eines zuvor von ihm erteilten Zwischenzeugnisses gebunden, soweit die zu beurteilenden Zeiträume identisch sind. Schließt sich nach der Erteilung des Zwischenzeugnisses ein weiterer im Endzeugnis zu beurteilender Zeitraum an, darf der Arbeitgeber vom Inhalt des Zwischenzeugnisses nur abweichen, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen. Diese Grundsätze gelten auch bei einem Betriebsübergang. Regelmäßig ist der neue Arbeitgeber an den Inhalt des vom Betriebsveräußerer erteilten Zwischenzeugnisses gebunden.

2. Fehlen dem Betriebserwerber selbst die nötigen Informationen , um die Tätigkeit, die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers vor dem Betriebsübergang zu beurteilen, steht ihm in der Regel ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Betriebsveräußerer zu. Der neue Arbeitgeber kann sich deshalb im Verhältnis zu seinem Arbeitnehmer nicht auf die Unkenntnis der zeugnisrelevanten Tatsachen vor dem Betriebsübergang berufen.

3. Der Zeugnisanspruch unterliegt der Verwirkung. Ob der Anspruch verwirkt ist, hängt im Wesentlichen von den Umständen des Einzelfalls ab. Deren Feststellung und Würdigung ist vorrangig Aufgabe des Tatrichters, der den vorgetragenen Sachverhalt eigenständig zu beurteilen hat. Ob Verwirkung eingetreten ist, kann in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüft werden.
Forschungsbericht
2013
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Dieser Artikel ist als PDF bei WiWi-Online.de abrufbar.
Bücher des Autors
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Innovations-/Technologiemanagement

Technik- und Rechtsentwicklung 1
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Die Rückzahlung von Fortbildungskosten in der neueren Rechtsprechung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Grenzen gewerkschaftlicher Mitgliederwerbung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Altersdiskriminierung - Rechtsfolgen
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Aktuelle Fragen zur Änderungskündigung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Probleme der postindustriellen Bürgergesellschaft V
Buch Cover

Wirtschaftsrecht

Staatsrecht