Fachartikel

Vorsorgemaßnahmen zur Gefahrenabwehr durch Verbot des Alkoholkonsums auf öffentlich zugänglichen Flächen

1. Eine Regelung in einer Polizeiverordnung , wonach es im zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich der Verordnung auf den öffentlich zugänglichen Flächen verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren oder in Konsumabsicht mit sich zu führen, ist nur dann durch die Ermächtigungsgrundlage des § 10 i.V. mit § 1 PolG gedeckt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das verbotene Verhalten regelmäßig und typischerweise Gewaltdelikte zur Folge hat.

2. Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld werden durch die Ermächtigungsgrundlage in § 10 i.V. mit § 1 PolG nicht gedeckt.
Forschungsbericht
2013
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Dieser Artikel ist als PDF bei WiWi-Online.de abrufbar.
Bücher des Autors
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Innovations-/Technologiemanagement

Technik- und Rechtsentwicklung 1
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Die Rückzahlung von Fortbildungskosten in der neueren Rechtsprechung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Grenzen gewerkschaftlicher Mitgliederwerbung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Altersdiskriminierung - Rechtsfolgen
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Aktuelle Fragen zur Änderungskündigung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Probleme der postindustriellen Bürgergesellschaft V
Buch Cover

Wirtschaftsrecht

Staatsrecht