Fachartikel

Prokura als Indiz für den Status des leitenden Angestellten

Für den Status eines leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 BetrVG ist neben der Verleihung der Prokura erforderlich, dass der Angestellte unternehmerische Führungsaufgaben wahrnimmt, die regelmäßig einem Prokuristen auf Grund der mit der Prokura verbundenen gesetzlichen Vertretungsmacht (§ 49 HGB) vorbehalten sind.

Die dem Prokuristen obliegenden Führungsaufgaben dürfen sich nicht in der Wahrnehmung von Stabsfunktionen erschöpfen, da der Einfluss von Angestellten in Stabsfunktionen auf das Innenverhältnis zum Unternehmer beschränkt ist und die Prokura deshalb für die Tätigkeit keine sachliche Bedeutung hat.



Das BetrVG findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter (Legaldefinition) ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist.

2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist.

3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst.



Der rechtliche Status kann weder durch Tarifvertrag, noch durch Betriebsvereinbarung oder individualvertragliche Absprache abweichend definiert werden. Für das KSchG und das ArbGG (§§ 14, 17 Abs. 5 Nr. 3 KSchG, § 22 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG) gelten eigene Begriffsbestimmungen.
Artikel
2010
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Dieser Artikel ist als PDF bei WiWi-Online.de abrufbar.
Bücher des Autors
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Innovations-/Technologiemanagement

Technik- und Rechtsentwicklung 1
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Die Rückzahlung von Fortbildungskosten in der neueren Rechtsprechung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Grenzen gewerkschaftlicher Mitgliederwerbung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Altersdiskriminierung - Rechtsfolgen
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, Personal

Aktuelle Fragen zur Änderungskündigung
Buch Cover

Betriebswirtschaftslehre, weitere spezielle BWL

Probleme der postindustriellen Bürgergesellschaft V
Buch Cover

Wirtschaftsrecht

Staatsrecht