Fachartikel

Vorschlag der EG-Kommission zur Anpassung der Bilanzrichtlinien an die IAS

Am 6. Juni 2002 hat der Ministerrat der EU den bereits vom Europäischen Parlament gebilligten Text einer Verordnung über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards verabschiedet. Durch diesen Gesetzgebungsakt werden die kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den IAS aufzustellen. Diese Pflicht gilt ab 2005, jedoch mit einer Übergangsfrist bis 2007 für solche Unternehmen, deren Wertpapiere auf Grund der Anwendung internationaler Standards zum öffentlichen Handel in einem Nichtmitgliedstaat oder von denen nur Schuldtitel zum Handel an einem geregelten Markt der EU zugelassen sind. Darüber hinaus stellt die Verordnung den Mitgliedstaaten frei, vorzuschreiben oder zu gestatten, dass diese Gesellschaften ihre Jahresabschlüsse

sowie andere Gesellschaften ihre Konzern- und Einzelabschlüsse nach den IAS aufstellen. Da aber die IAS

nicht voll mit der Vierten und Siebenten EG-Richtlinie kompatibel sind, müssen die beiden Richtlinien

soweit geändert werden, dass Widersprüche zu den IAS vermieden werden. Im folgenden werden auf

Basis der EU-Verordnung zunächst die Konzeption, dann die Änderungen im einzelnen des Vorschlages der Kommission vom 28. 5. 2002 für eine Richtlinie zur Änderung der beiden Bilanzrichtlinien dargestellt und analysiert.
Artikel
2005
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
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