BEM

Betriebswirtschaftslehre

Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB

1. Eine Kündigung ist entsprechend dem das ganze Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unverhältnismäßig und damit...

Details →