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Die Weimarer Reichsverfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich, Gegenwart und Zukunft
Die Weimarer Reichsverfassung war im Juli 1919 von der in Weimar tagenden Verfassungsgebenden Nationalversammlung verabschiedet worden. Sie entstand als Kompromiss, als ?Verfassung ohne Entscheidung?, in die Ideen der 1848er Revolution ebenso einflossen wie soziale Grundrechte und konservative Relikte des obrigkeitlichen Staates. Sie war die erste parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands; eine Verfassung die parlamentarische und plebiszitäre Elemente vermischte und von einer diffusen Furcht vor einem Parlamentsabsolutismus spüren lässt. Letztlich mit ein Ergebnis des sozialistisch-konservativen Zweckbündnisses . Die föderative Ordnung der WRV sah eine bundesstaatliche Lösung mit stark zentralistischen Zügen vor (Präambel: ?Sie wurde vom Deutschen Volk einig in seinen Stämmen gegeben?).
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
 
ForschungsberichtFachbereichFachrichtung
2014Betriebswirtschaftslehreallgemein
 
Schlagwörter
Bundesverfassungsgericht, Demokratie, Grundgesetz, Reichsregierung, Reichsverfassung, Ressortprinzip, Völkerrechtliche Vertretung, kooperativen Föderalismus