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Bestimmtheitsgrundsatz und Analogieverbot |
Nach der so genannten Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff im Nötigungstatbestand kann ein Demonstrant wegen einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße nach § 240 StGB strafbar sein, weil er den ersten aufgrund von psychischem Zwang anhaltenden Autofahrer und sein Fahrzeug bewusst als Werkzeug benutzt, um ein physisches Hindernis für die nachfolgenden Autofahrer zu errichten.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung gemäߧ 240 StGB aufgrund der Teilnahme an einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße. |
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Autor |
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab DH Silke Schwab |
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Forschungsbericht | | Fachbereich | | Fachrichtung | 2014 | | Betriebswirtschaftslehre | | allgemein |
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Schlagwörter |
Analogieverbot, Bestimmtheitsgrundsatz, Gewohnheitsrecht, Rückwirkungsverbot, Zweite-Reihe-Rechtsprechung |