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Die Straftaten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§§ 16 ? 19 UWG)
Am 08.07.2004 trat das reformierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Die nach diesem Gesetz begehbaren Straftaten wurden teilweise neu formuliert und in den §§ 16 bis 19 UWG zusammengefasst. Der folgende Aufsatz stellt sämtliche Straftatbestände des UWG dar, die weiterführende Literatur ergibt sich dabei aus den jeweils angeführten Fußnoten.
Autor
Prof. Dr. jur. utr. Hans Többens
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2005WirtschaftsrechtWirtschaftsstrafrecht
 
Schlagwörter
Betriebsgeheimnis, Betriebsspionage, Geheimnishehlerei, Geheimnisverrat, Geschäftsgeheimnis, Irreführende Werbung, Konkurrenzausspähung, Progressive Kundenwerbung, Unternehmensgeheimnis, Wirtschaftsspionage