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Das Umwelthaftungsrecht
Am 01. Januar 1991 ist das Gesetz über die Umwelthaftung (UmweltHG) in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Gefährdungshaftung für Individualschäden als Folge von Umwelteinwirkungen (Selmer, Privates Umwelthaftungsrecht und öffentliches Gefahrenabwehrrecht, 1991, 25). Durch eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung sollen die Rechtsstellung von Geschädigten verbessert und bestehende Regelungslücken im Umwelthaftungsrecht geschlossen werden. Zugleich dient das Umwelthaftungsgesetz aber auch der Umweltvorsorge, in dem die Inhaber von umweltgefährdenden Anlagen durch das Risiko künftiger Schadensersatzforderungen zu einem schadensvermeidenden Verhalten veranlasst werden sollen.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
 
ForschungsberichtFachbereichFachrichtung
2013BetriebswirtschaftslehreArbeits- und Sozialrecht
 
Schlagwörter
Schadenskompensation, Schadensverhütungsmaßnahme, UmweltHG, Unwelthaftung, Verschärfung des Umwelthaftungsrechts