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Aktuelles Recht für Praktikumsverhältnisse
Viele junge Menschen, ob Schülerinnen, Schüler oder Studierende, absolvieren in jedem Jahr weit mehr als eine Millionen Praktika in Deutschland. Der starke Anstieg von Praktikumsverhältnissen in den vergangenen Jahrzehnten hat dafür gesorgt, dass diese jungen Persönlichkeiten heutzutage zutreffend als ?Generation Praktikum? bezeichnet werden. Rechtlich bedeutsam ist, die zwei Hauptarten von Praktikumsverhältnissen voneinander zu unterscheiden. Zum einen gibt es die Praktikumsverhältnisse mit Bezug zur Schule oder Hochschule, zum anderen die Praktikumsverhältnisse ohne Schul- bzw. Hochschulbezug.
Autor
Prof. Dr. Georg Friedrich Schade
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2012WirtschaftsrechtWirtschaftsstrafrecht
 
Schlagwörter
Hochschule, Praktikum, Recht, Schule