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Rechtsanwälte ? die ?unentdeckten? Rechtsmacher
Gesetzesnormen fungieren im Verständnis einer ? bisher noch kaum entwickelten ? anwaltlichen Rechtsgestaltungs- bzw. Rechtsfortbildungslehre als Modelle für einen in der Praxis durch Anwälte und nicht oder nicht nur durch Richter zu bildenden Gebotsinhalt, der an normativ Zwingendem und an höchstrichterlich bereits entschiedenen Rechtsfragen zwar regelmäßig eine Grenze findet, diesseits jener Grenze aber ein Produkt rechtsschöpferischer Tätigkeit eigener Art darstellt, die der übrigen juristischen Arbeit in dieser Form nicht eigen ist. Es geht um eine genuine Manifestation des Umgangs mit dem Gesetz in Form spezifisch anwaltlich geprägter Rechtspflege (influencing the legal status by lawyers) ? ein ebenso weites wie neues Terrain der modernen Rechtspraxisforschung. Davon handelt dieser Beitrag.
Autor
Univ.-Prof. Dr. mult. Robert Weimar
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2010Wirtschaftsrechtallgemein
 
Schlagwörter
Anwaltsrecht, Beratungsgespräch, Ergänzungsgesetzgeber, Klient, Rechtsanwendung, Rechtsfortbildung, Rechtsgestaltungslehre, Rechtspraxisforschung, Rechtsproduktion, anwaltliche, Richterrecht