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Einseitig zwingender Charakter von § 16 S. 2 TzBfG - Darlegungslast bei Kündigung in Kleinbetrieb
Nach § 16 Satz 2 TzBfG kann ein ausschließlich aufgrund des Mangels der Schriftform unwirksam befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Das BAG räumt den Arbeitsvertragsparteien jedoch die Möglichkeit ein, diese ordentliche Kündigungsmöglichkeit auszuschließen. Ist das gewollt, sollte in den Arbeitsvertrag eine Klausel aufgenommen werden, wonach die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von der Wirksamkeit der Befristung bis zum Befristungsende ausgeschlossen ist.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2009BetriebswirtschaftslehreWirtschaftsrecht
 
Schlagwörter
Befristung, Befristungsabrede, Darlegungslast, Entfristungsklage, Formnichtigkeit, Kündigungsschutzklage, Salvatorische Erhaltensklauseln, allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch, faktisches Arbeitsverhältnis, ordentliche Kündigung