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Die Ausgestaltung wirtschaftlicher Betätigung deutscher Unternehmen in Frankreich
In Zeitalter zunehmender Internationalisierung weiten immer mehr in Deutschland ansässige Unternehmen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten über die nationalen Grenzen hinaus aus, und zwar unabhängig von ihrer jeweiligen Branchenzugehörigkeit und ihrer spezifischen Betriebsgröße. Eines der wichtigsten Zielgebiete der Ausdehnung wirt-schaftlicher Betätigung ist dabei vor allem Frankreich, einerseits als unmittelbarer Nachbarstaat und andererseits als verbündeter Partner innerhalb der Europäischen Union.

Oftmals wird dabei sehr schnell eine Komplexität der grenzüberschreitenden Aktivitäten erreicht, die es erforderlich macht, im entsprechenden Land direkt präsent zu sein. Jener Notwendigkeit wird ein Unternehmen durch bloße Eröffnung einer Repräsentanz oder allein durch Einrichtung einer Zweigniederlassung häufig nicht gerecht. Vielmehr bedarf es in vielen Fällen einer wirtschaftlich und rechtlich vollkommen eigenständigen Einheit vor Ort, nämlich einer Tochtergesellschaft.

Hat sich ein ausländisches Unternehmen erst einmal dazu entschieden, in Frankreich eine Tochtergesellschaft zu gründen, stehen ihm verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Das französische Gesellschaftsrecht, das im Code Civil und im Code de Commerce geregelt ist, sieht sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften vor.
Autor
Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Anton
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2009BetriebswirtschaftslehreExistenzgründung
 
Schlagwörter
Frankreich, Rechtsformen, Repräsentanz, Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, französische Rechtsformen, französische Repräsentanz, französische Tochtergesellschaft, französische Zweigniederlassung, wirtschaftliche Betätigung in Frankreich