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Export deutscher Bildungsabschlüsse ins Ausland ? Rechts- und Steuerfragen
Bildung war im Grunde immer ein Exportgut. Schon an den berühmten Universitäten, die vor über 1000 Jahren von arabischen Khalifen in Bagdad, Cordoba und anderswo betrieben wurden, waren Studenten aus allen seinerzeit bekannten Ländern eingeschrieben. Bereits damals wurde so Bildung in alle Welt exportiert.
Autor
Prof. Dr. iur. Fritz-René Grabau
Elena v. Krause
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2009WirtschaftsrechtSteuerrecht
 
Schlagwörter
Beteiligung an Studiengängen ausländischer Hochschulen, Bildungsangebote, Bildungsleistungen, Export von Bildungsleistungen, Formen des Bildungsexportes, Steuerrechtliche Einordnung, hoheitliche Nutzungsgebühren, internationalen Bildungsmarkt, rechtliche Einordnung, verschiedene Beispiele (Franchising)