Schlagwortverzeichnis
<< zurück zur Ergebnisliste
vollständigen Artikel abrufen
Public-Private-Partnerships
Mögliche Wege zur finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems?
Schaut man sich die Gesundheitssysteme in der EU an, kann man davon ausgehen, dass diese Systeme stark vom nationalen Gesetzgeber reguliert werden. Das deutsche Gesundheitssystem ist dagegen staatsferner, beinhaltet mehr Wettbewerb und lässt liberale Steuerungsinstrumente zu. Das Prinzip der Subsidiarität ist hier ausgeformt. Dieses System soll nach Möglichkeit auch zukünftig gesichert werden. Die Selbstverwaltung muss ausgebaut werden. Die Sozialpolitik ist in erster Linie eine nationale Aufgabe. Allerdings sind in der vergangenen Zeit EUbinnenmarktrechtliche ,Auswirkungen erkennbar. Diese erlangen zunehmend mehr Einfluss auf die soziale Politik und somit auch auf das Gesundheitswesen.



In diesem Aufsatz geht es in erster Linie darum, bestimmte statistische Entwicklungen aufzuzeigen und Wege zu beschreiben mit denen die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens verbessert werden könnte. Ein Weg dazu könnten öffentlich-rechtliche Partnerschaften sein. Natürlich wird man nicht jede Leistung in diese Form ?pressen? können. Dazu ist das Gesundheitssystem ein zu sensibler Bereich. Aber für einige Bereiche sollte dies möglich sein. In den vergangenen Monaten wird immer wieder die Vertragsvielfalt und ? freiheit im Gesundheitswesen diskutiert. Warum also nicht? Wenn Effiziensgewinne locken, sollten gangbare Wege gesucht werden. An diesem Problem setzt dieser Aufsatz an. Bessere Behandlungsergebnisse und wirtschaftlicher Einsatz der Mittel können nur erreicht werden, wenn die Rahmenbedingungen dies zulassen. Dabei sollten die Finanzströme sich den flexiblen Rahmenbedingungen anpassen dürfen. Dies darf aber keineswegs dazu führen, dass die Qualität auf der Strecke bleibt oder das im Sozialgesetzbuch beschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) unterwandert wird. Im Gegenteil: Die vertraglichen Rahmenbedingungen sollten hier gewisse Mindestbestandteile haben, die eine grundsätzliche Sicherheit darstellen und die vertragsschließenden Parteien in die Lage versetzten objektiv entscheiden zu können. Es soll auch keine ?Augenwischerei? betrieben werden. Gerade bei Versuchen müssen die Risiken genauso beim Namen genannt werden. Bevor solche Überlegungen jedoch überhaupt stattfinden, müssen die in Frage kommenden Bereiche selbstverständlich genauestens unter Wirtschaftlichkeitsaspekten analysiert werden. Letztendlich müssen sich die Leistungserbringer und die Dienstleister im Gesundheitswesen (z.B. die Träger der Sozialversicherung) an ihrer Finanzierbarkeit, Leistungsbereitschaft, Leistungsstärke und Ehrlichkeit messen lassen. Dies ist auch der Grund dafür, dass zunächst einige statistische Angaben die bestehenden und zukünftigen Probleme anschaulich darstellen sollen.
Autor
Prof. Dr. iur. Fritz-René Grabau
Thomas Hofmeister
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2009VolkswirtschaftslehreGesundheitsökonomik
 
Schlagwörter
Gesundheitssystem, Public-Private-Partnerships, Gesundheitswesen, Public-Private-Partnerships