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Die französischen Überseedepartements, die Europäische Gemeinschaft und die Bananen
Einleitung

Wenn von der Europäischen Gemeinschaft gesprochen wird, denkt kaum jemand daran, dass diese sich auch auf Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents erstreckt: Auch die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln, die zu Portugal gehörenden Inseln der Azoren und Madeira sowie die französischen Überseedepartements (département = französische Gebietskörperschaft, in etwa mit dem deutschen Landkreis vergleichbar) Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana und La Réunion sind ein integraler Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft. Im Folgenden soll näher auf die vier französischen Überseedepartements (départements d´outre-mer, in Frankreich ist im allgemeinen Sprachgebrauch die Abkürzung DOM1 üblich) eingegangen werden2. Zuerst werden diese kurz dargestellt (II), dann wird ihre Einbindung in die EG skizziert (III) und zuletzt wird noch berichtet, zu welchen Rechtsproblemen die Existenz dieser ultraperipheren Regionen der EG in Hinblick auf den Bananenmarkt geführt hat (IV).
Autor
Prof. Dr. jur. Joachim Gruber
 
AufsatzFachbereich
2005Wirtschaftsrecht
 
Schlagwörter
Bananen, DOM, Europäische Gemeinschaft, Wirtschaftsrecht, World Trade Organization, französische Überseedepartements