1. Eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzt regelmäßig voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor wegen einer einschlägigen Pflichtverletzung abgemahnt hat und der (...)
Bei der Abmahnung, die nunmehr in § 314 Abs. 2 BGB gesetzlich verankert wurde, handelt es sich um die Ausübung eines arbeitsvertraglichen Gläubigerrechts durch den Arbeitgeber. Als Gläubiger der (...)