Schlagwort: Unmittelbaren Drittschutzwirkung
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Im Arbeitskampf darf die Gewerkschaft zu Flash-Mob-Aktionen aufrufen
Art. 9 Abs. 3 GG schützt nicht nur den Einzelnen in seiner Freiheit, eine Vereinigung zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen, ihr beizutreten oder fernzubleiben oder sie zu (...)