Schlagwort: Sozialwidrig
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Auflösungsantrag nach sozialwidriger Kündigung
** Zulässig nur bei vorausgegangener ordentlicher Kündigung. Nach einer außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber nach §§ 9, 13 KSchG keinen Auflösungsantrag stellen. Der Arbeitgeber wird in (...)