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Aktuelle Rechtsprechung zu § 4 KSchG | Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist
Die Klagefrist des § 4 KSchG ist auch einzuhalten, wenn die ordentliche Kündigung gegen das (...) |  | Die Änderungskündigung | Die Änderungskündigung nach § 2 KSchG ist ein zweigliedriges Rechtsgeschäft, das zum einen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, zum anderen das Angebot des Kündigenden enthält, das (...) | |
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