Das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO betrifft nur die Konkretisierung der Arbeitspflicht, nicht aber den Inhalt des Arbeitsvertrags. § 106 S. 1 GewO regelt das Weisungsrecht des ArbG (...)
LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.06.2008 - 3 Sa 1041/07; beim BAG: 2 AZR 606/08; Anm. von Buschmann, ArbuR 2009, 54ff. Abmahnung wegen Weigerung, an einem Personalgespräch teilzunehmen , BAG, Urteil (...)