Für einen Arbeitsunfall ist nach § 8 Abs. 1 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. (...)
Die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts folgt insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung. Den Begriffen einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts - wie dem der (...)