Das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO betrifft nur die Konkretisierung der Arbeitspflicht, nicht aber den Inhalt des Arbeitsvertrags. § 106 S. 1 GewO regelt das Weisungsrecht des ArbG (...)
1. Hauptpflicht zur Arbeitsleistung
Nach § 611 Abs. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Hinsichtlich dieser vertraglichen Hauptpflicht zur (...)