Schlagwort: Arbeitnehmerseitiger Anwendungsbereich
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Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis als gegenseitigem Vertragsverhältnis
1. Hauptpflicht zur Arbeitsleistung
Nach § 611 Abs. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Hinsichtlich dieser vertraglichen Hauptpflicht zur (...)