Die Bildung von Altersgruppen in einem Interessenausgleich mit Namensliste ist grundsätzlich auch unter Geltung des AGG zulässig. Es bedarf auf den Betrieb bezogener Gründe für die Bildung der (...)
Die Zulässigkeit von Regelungen, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der rentenversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze vorsehen, war eine der umstrittenen (...)