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Ersatzfähigkeit eines mangelbedingten Nutzungsausfallschadens des Hauskäufers unabhängig von Verzugsvoraussetzungen
Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280

Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Geht es nur um Schadensersatz neben der Leistung, stellt sich das Problem, ob der am Vertrag festhaltende Käufer Ersatz wegen Nutzungsausfalls nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen kann oder ob § 280 Abs. 2 BGB mit seiner Verweisung auf die Verzugsvoraussetzungen § 286 BGB einschlägig ist. Die Beantwortung dieser Frage ist umstritten.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
0BetriebswirtschaftslehreWirtschaftsrecht
 
Schlagwörter
Fälligkeit des Anspruchs, Gefahrübergang, Gütersphäre des Gläubigers, Haftungsrisiken, Mahnung, Mangelbedingten Nutzungsausfalls, Rückgriffsansprüche, Verletzung der Nacherfüllungspflicht, Verzögerungsschaden, Zeitpunkt des Verzugseintritts