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| | Ersatzfähigkeit eines mangelbedingten Nutzungsausfallschadens des Hauskäufers unabhängig von Verzugsvoraussetzungen | Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280
Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Geht es nur um Schadensersatz neben der Leistung, stellt sich das Problem, ob der am Vertrag festhaltende Käufer Ersatz wegen Nutzungsausfalls nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen kann oder ob § 280 Abs. 2 BGB mit seiner Verweisung auf die Verzugsvoraussetzungen § 286 BGB einschlägig ist. Die Beantwortung dieser Frage ist umstritten. | | Autor | Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab | | Artikel | | Fachbereich | | Fachrichtung | 0 | | Betriebswirtschaftslehre | | Wirtschaftsrecht |
| | Schlagwörter | Fälligkeit des Anspruchs, Gefahrübergang, Gütersphäre des Gläubigers, Haftungsrisiken, Mahnung, Mangelbedingten Nutzungsausfalls, Rückgriffsansprüche, Verletzung der Nacherfüllungspflicht, Verzögerungsschaden, Zeitpunkt des Verzugseintritts | |
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