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Rechtsfindungs-Management in der öffentlichen Verwaltung und Neurowissenschaften
Verwaltungs- und andere Sozialwissenschaften haben sich wie überwiegend auch die Wirtschaftswissenschaften bisher nicht genügend um die Erkenntnisse der modernen Neurowissenschaften bemüht, die Wissen und Informationen über das menschliche Gehirn und seine Entscheidungsaktivität bereitstellen.



Verwaltungswissenschaftler arbeiten zwar im Bereich des Denkens, Wertens und Entscheidens ? vor allem im Rahmen der Anwendung und Fortbildung des Rechts durch die Verwaltung (public agency-made law), aber sie kümmern sich nicht oder nur wenig um die biologische Basis der administrativen Entscheidungen und ihre Rationalität, obwohl es dabei um zentrale Zusammenhänge von Materie und Mentalbereich, also um das Verhältnis von Gehirn und Geist geht. Hier kann die neurowissenschaftliche ?Basis? spannende Einblicke in so eminent wichtige Phänomene wie Werten, Argumentieren und Entscheiden geben. Hat man ? so lautet das Problem ? von einer monistischen Auffassung auszugehen, d.h. von einer einheitlichen Verfasstheit des Mentalen mit der materiell verstandenen Welt? Im Rechtsfindungs-Management der Verwaltung stehen wir heute vor der Frage: Kann man die Aktivitäten der Verwaltungsentscheider, insbesondere ihre Wertungen, ihr Argumentieren und Entscheiden, an neuronalen Korrelaten oder biochemischen und physikalischen Prozessen festmachen? Davon handelt dieser Beitrag.
Autor
Prof. Dr. mult. Robert Weimar
 
ArtikelFachbereich
2008Wirtschaftspsychologie
 
Schlagwörter
Neurowissenschaft, Rechtsfindungs-Management, Öffentliche Verwaltung