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| | Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers | Der in § 3 Abs. 3 AGG umschriebene Begriff des ?Mobbing?, der sich lediglich auf Benachteiligungen aus einem der in § 1 AGG genannten Gründe bezieht, kann auf die Fälle der Benachteiligung eines Arbeitnehmers - gleich aus welchen Gründen - übertragen werden. Diese Norm zeigt vor allem, dass es grundsätzlich auf die Zusammenschau der einzelnen ?unerwünschten? Verhaltensweisen ankommt, um zu beurteilen, ob ?Mobbing? vorliegt. § 3 Abs. 3 AGG stellt nämlich darauf ab, ob ein durch ?Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld? geschaffen wird. Ein Umfeld wird aber grundsätzlich nicht durch ein einmaliges, sondern durch ein fortdauerndes Verhalten geschaffen... | | Autor | Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab DH Silke Schwab
Heike Tippl | | Artikel | | Fachbereich | | Fachrichtung | 2015 | | Wirtschaftsrecht | | Arbeits- und Sozialrecht |
| | Schlagwörter | Anfeindung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsgericht, Einschüchterung, Erniedrigung, Führsorgepflicht, Mobbing, Schmerzensgeld, Vorgesetzter | |
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