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Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters ? Diskriminierung
Die Zulässigkeit von Regelungen, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der rentenversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze vorsehen, war eine der umstrittenen Fragen des Antidiskriminierungsrechts. Mit § 10 S. 3 Nr. 5 AGG brachte der deutsche Gesetzgeber deutlich seinen Willen zum Ausdruck, den status quo zu erhalten. Was geschieht aber, wenn ein wegen Erreichens der Altersgrenze ausgeschiedener Arbeitnehmer sich sogleich wieder um die durch sein Ausscheiden frei gewordene Stelle bewirbt? Darf der Arbeitgeber ihn wegen seines Alters ablehnen? Muss er dann zur Vermeidung weitgehender Ersatzansprüche nach § 15 AGG wieder eingestellt werden? Muss der Arbeitgeber sofort das gewähren, was er zuvor verweigert hat? Mit Sinn und Zweck einer Altersgrenze wäre dies nicht zu vereinbaren. Die Rechtfertigung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss auf die Neueinstellung wirken. Das Erreichen des Regelrentenalters als Höchstgrenze für die Einstellung ist gem. § 10 S. 3 Nr. 3 AGG zulässig, so dass auch bei einer Bewerbung auf eine andere Stelle bei demselben oder einem anderen Unternehmen eine Ablehnung wegen des Alters gerechtfertigt ist.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
Dipl.-Betriebswirtin (DH) Silke Schwab Heike Schwab
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2011BetriebswirtschaftslehreArbeits- und Sozialrecht
 
Schlagwörter
Altersgruppenbildung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Diskriminigerung, Europarecht, Rentenhöhe, Vereinbarungen der Sozialpartner, arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte, tarifvertragliche Altersgrenzen