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Kritik des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (Teil 2)
Geschichte der Fakultät Wirtschaft Hildesheim - eine Fallstudie
1. Spezifischer Auftrag der Fachhochschulen

Der besondere gesellschaftliche Auftrag der Fachhochschulen besteht primär in einer ebenso

wissenschaftlich fundierten wie praxisrelevanten Lehre, die direkt für Berufsfelder qualifizieren soll, und sekundär in einer anwendungsorientierten Forschung. Die Qualifikation der Hochschullehrer an Fachhochschulschulen schließt daher auf Grundlage einer überdurchschnittlichen einschlägigen Promotion noch besonders qualifizierte langjährige und einschlägige Praxiserfahrungen ein. (...)
Autor
Prof. Dr. Günter Buchholz
Prof. Dr. Thomas Hellweg, Prof. Dr. Andreas Schiller
 
FallstudieFachbereichFachrichtung
2007Hochschulpolitikallgemein
 
Schlagwörter
Hochschulpolitik