Fachbereich: Wirtschaftsrecht
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Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers
Der in § 3 Abs. 3 AGG umschriebene Begriff des ?Mobbing?, der sich lediglich auf Benachteiligungen aus einem der in § 1 AGG genannten Gründe bezieht, kann auf die Fälle der Benachteiligung eines Arbeitnehmers - gleich aus welchen Gründen - übertragen werden. Diese Norm zeigt vor allem, dass es grundsätzlich auf die Zusammenschau der einzelnen ?unerwünschten? Verhaltensweisen ankommt, um zu beurteilen, ob ?Mobbing? vorliegt. § 3 Abs. 3 AGG stellt nämlich darauf ab, ob ein durch ?Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld? geschaffen wird. Ein Umfeld wird aber grundsätzlich nicht durch ein einmaliges, sondern durch ein fortdauerndes Verhalten geschaffen...
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
DH Silke Schwab Heike Tippl
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2015WirtschaftsrechtArbeits- und Sozialrecht
 
Schlagwörter
Anfeindung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsgericht, Einschüchterung, Erniedrigung, Führsorgepflicht, Mobbing, Schmerzensgeld, Vorgesetzter