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Gedanken zur Nachhaltigkeit
Das Nachhaltigkeitskonzept enthält als Strukturprinzip organisatorische und institutionelle Regelungen (effiziente Regulierung, integrative Entscheidungsfindung) und inhaltliche Vorgaben (inter- und intragenerationelle Gerechtigkeit), vgl. Gehne, Nachhaltige Entwicklung als Rechtsprinzip, S. 265. Das Nachhaltigkeitskonzept enthält darüber hinaus organisatorische Maßgaben (Partizipation und Integration) und setzt normative Leitlinien un Steuerungsimpulse, ggf. für einen Teil der Rechtsordnung, etwa das Umweltrecht und die Umweltbeziehungen. Mit dem zielorientierten Gebot effizienten Steuerns, enthält es eine konkrete normative Kernaussage im Unterschied zu dem sehr offen formulierten Rechtsstaatsprinzip, das seine Konkretisierung erst durch die Rechtsprechung des BVerfG erfahren hat. Das Nachhaltigkeitsgebot als Strukturprinzip bildet einen Rechtsbaustein für die Begründung und Ausübung staatlicher Gewalt im staatlichen Ordnungsgefüge, Gehne, Das Nachhaltigkeitskonzept enthält als Strukturprinzip organisatorische und institutionelle Regelungen (effiziente Regulierung, integrative Entscheidungsfindung) und inhaltliche Vorgaben (inter- und intragenerationelle Gerechtigkeit), vgl. Gehne, Nachhaltige Entwicklung als Rechtsprinzip, S. 265.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
 
ForschungsberichtFachbereichFachrichtung
2014Betriebswirtschaftslehreallgemein
 
Schlagwörter
Nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitskonzept, Umweltpolitik, Wirksamer Umweltschutz