Fachbereich: Betriebswirtschaftslehre
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Analyse nachhaltigkeitsbezogener Informationen
In Zeiten von Klimawandel und Ressourcenverknappung ist der Begriff Nachhaltigkeit omnipräsent und seine zunehmende Rolle im betriebswirtschaftlichen Kontext unbestreitbar.
Dies hat auch die EU erkannt und in einer Richtlinie aus dem Jahr 2014 erstmals die Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen im Lagebericht für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern veranlasst. In Deutschland mündete die Umsetzung dieser Richtlinie in der Verabschiedung des CSR- Richtlinie- Umsetzungsgesetzes am 09.03.2017.

Die Vorteile einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung haben die Unternehmen jedoch längst verinnerlicht und gehen über das Maß der Nennung einzelner Aspekte im Lagebericht hinaus. Dabei reicht die Palette der Publizierungen von der integrierten Berichterstattung bis hin zu eigenständigen Berichten. Um die Reputation eines solchen Berichtes zu erhöhen, lassen einige Unternehmen diesen extern prüfen. Der Artikel befasst sich zum einen mit den Anforderungen an eine Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dazu werden Grundbegriffe definiert und die vielfältigen Standards, Leitlinien und Rahmenwerke miteinander verglichen. Insbesondere die einzelnen Merkmalsausprägungen der G4-Standars werden einer kritischen Analyse unterzogen.
Autor
Prof. Dr.-Ing. Irina Hundt
David Delkus (B.A.), Aran Tahan (M.A.) Scientific Center Nawroz Universität Dohuk
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2017BetriebswirtschaftslehreAllg. BWL
 
Schlagwörter
Analyse GRI-G4-Standards, Corporate Social Responsibility, Leitlinien und Berichterstattungsgrundsätze, Nachhaltigkeit, Status quo der Nachhaltigkeitsberichterstattung