Fachbereich: Betriebswirtschaftslehre
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Internationaler Warenkauf: Abbedingung der CISG; Frist zur Erklärung einer Vertragsaufhebung bei einem Kraftfahrzeugkauf
1. Zur stillschweigenden Abbedingung der CISG bei und nach Abschluss des

Kaufvertrages.

2. Zur Länge der "angemessenen Frist" zur Erklärung einer Vertragsaufhebung nach Art.

49 Abs. 2 lit. b



Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft lettischen Rechts, begehrt von der Beklagten, einer deutschen gewerblichen Kraftfahrzeughändlerin, die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug durch Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges, durch die Feststellung des Annahmeverzugs der Beklagten und durch Ersatz verschiedener Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung des Kaufvertrags und der Vorbereitung der Rückabwicklung entstanden sein sollen. Das Fahrzeug war früher bei der ... Bank A.G. als Dienstfahrzeug verwendet worden. Während dieser Zeit erlitt es einen Schaden, zu dessen Behebung auch Lackierarbeiten für über 500 EUR durchgeführt wurden. Als das Fahrzeug 4 Jahre alt geworden war und eine Laufleistung von über 100.000 km erreicht hatte, verkaufte es die ... Bank A.G.. Die Beklagte erwarb es über zumindest einen Zwischenhändler.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
DH Silke Schwab
 
ForschungsberichtFachbereichFachrichtung
2014Betriebswirtschaftslehreallgemein
 
Schlagwörter
CISG, Convention on Contracts for the International Sale of Goods, Internationaler Warenkauf, Regel contra proferentem, Vertragsaufhebung, Vertragsverletzung