Fachbereich: Betriebswirtschaftslehre
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Der Koalitionsvertrag - eine Begriffserklärung
Koalitionsverträge sind politisch-programmatische Vereinbarungen zwischen den Parteien, die die Bundesregierung bilden. Sie bestehen in der Regel aus einer Präambel, den Zielen und Inhalten gemeinsamer Politik, Personal- und Ressortentscheidungen sowie prozeduralen Absprachen. In dem Teil über Ziele und Inhalte der Regierungspolitik werden die Leitlinien oder Eckpunkte, teilweise aber auch einzelne Sachentscheidungen bis hin zur detailgenauen Beschreibung eines Gesetzgebungsvorhabens festgelegt. Mit den Personal- und Ressortentscheidungen wird u. a. bestimmt, welche Person welches Bundesministerium leitet bzw. welche Partei für die Leitung eines Ressorts das Benennungsrecht erhält. Im Verfahrensteil verpflichten sich die Partner zur Kooperation im Kabinett und im Parlament und vereinbaren Verfahren für den Konfliktfall.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
 
ForschungsberichtFachbereichFachrichtung
2014Betriebswirtschaftslehreallgemein
 
Schlagwörter
Koalition, Koalitionsausschuss, Koalitionsvertrag, Rechtsnatur, Verbindlichkeit, Zulässigkeit