Fachbereich: Betriebswirtschaftslehre
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Technische Innovationen und rechtsstaatliche Bindungen
Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art.

20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Das neue Wahlverfahren wird den gestiegenen Mobilitätsanforderungen unserer Gesellschaft gerechter. Schon heute stimmen in einigen städtischen Regionen bei staatlichen Wahlen bis zu 30% der Wähler im Briefwahlverfahren ab, um sich am arbeitsfreien Wahltag ihre Mobilität zu erhalten. Im Unterschied zur Briefwahl bietet die Internetwahl den Vorteil, zeitgleich am Wahltag zu wählen, also nicht wie der Briefwähler den Wahlakt der eigentlichen Wahl vorzuziehen und Vorkehrungen zum rechtzeitigen Eintreffen der Wahlentscheidung treffen zu müssen. Das ist angesichts der Tatsache, dass viele Menschen sich ihre Wahl bis zum Wahltag offen halten möchten, ein nicht zu unterschätzender Vorteil, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich ja auch in der Bundesrepublik Kandidaten noch kurz vor der Entscheidung Rededuellen stellen, die wahlentscheidende Bedeutung haben können.achkenntnis überprüft werden können.
Autor
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2010BetriebswirtschaftslehreInnovations- und Technologiemanagement
 
Schlagwörter
Komplexität des Wahlrechts, Parlamentsautonomie, Rechtsweggarantie, Selbstprüfungsrecht, Wahlprüfungsbeschwerden, elektronischer Wahlgeräte, rechnergesteuerte Verarbeitung, repräsentative Demokratie, Öffentlichkeit