Fachbereich: Betriebswirtschaftslehre
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Rechnungslegung von Emissionsrechten
Die Errichtung von Märkten für Emissionsrechte stellt eine Herausforderung für die externe Rechnungslegung dar, da technische, politische, ökonomische, ökologische und handelsrechtliche Gesichtspunkte miteinander verzahnt werden müssen. Zum 1.1.2005 führt die EU den Handel mit Emissionsrechten ein. Der Vorschlag des IFRIC vom Sommer 2003 sieht dabei vor, dass die Emissionsrechte als immaterieller Vermögensgegenstand und die Verpflichtung zur Deckung der tatsächlichen Emissionen als Verbindlichkeit ausgewiesen werden (Bruttoansatz). Bei kostenloser Zuteilung der Verschmutzungsrechte entsteht zudem ein Rechnungsabgrenzungsposten, der über die Laufzeit der Emissionsrechte aufzulösen ist. Ökologische Ressourcen werden durch die Betrachtung als Nutzungsrecht bilanziell wie immaterielle Vermögensgegenstände behandelt. Bilanzersteller und Wirtschaftsprüfer müssen zukünftig die hinter den Nutzungsrechten liegenden Sachverhalte bewerten. Neben den Details der Ausgestaltung der Bilanzierung der Emissionsrechten kristallisierten sich bei der Analyse der bestehenden rechtlichen Situation drei Botschaften heraus:



-Ökologische Ressourcen werden durch die Betrachtung als Nutzungsrecht bilanziell wie immaterielle Vermögensgegenstände behandelt

-Die bilanzielle Behandlung von Emissionsrechten stellt eine erste umfassende Verzahnung von Finanz- und Umweltdaten dar.

-Bilanzersteller und Wirtschaftsprüfer müssen zukünftig die hinter den Nutzungsrechten liegenden Sachverhalte bewerten.
Autor
Prof. Dr. rer. pol. Edeltraud Günther
 
ArtikelFachbereichFachrichtung
2005BetriebswirtschaftslehreUmweltökonomie
 
Schlagwörter
Bilanzierung, CO2-Emissionen, CO2-Äquivalente, Emissionshandel, Emissionsrechte, Jahresabschluss, Rechnungslegung, Treibhausgasemissionsberechtigung